Organe
Die Organe des Vereins sind:
die Vollversammlung
der Vorstand
Die Vollversammlung setzt sich aus den Mitgliedern zusammen. ln der Vollversammlung haben die ordentlichen Mitglieder je eine Stimme.
Fördernde Mitglieder haben in der Vollversammlung Sitz, aber keine Stimme.
Die Vollversammlung tritt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich zusammen.
Die Einladung erfolgt schriftlich durch den Vorstand. Der Termin und die Tagesordnung sind den Mitgliedern mindestens zwei Wochen vorher bekannt zu geben.
Zu den Aufgaben der Vollversammlung gehören u.a.:
Entgegennahme und Genehmigung der Jahres-, Rechenschafts- und Arbeitsberichte des Vorstandes und der Arbeitsausschüsse
Entgegennahme des Berichts der Rechnungsprüfer
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Beschlussfassung über vorliegende Anträge
Wahl des Vorstandes
Wahl von zwei Rechnungsprüfern
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen
Die ordnungsgemäß einberufene Vollversammlung ist stets beschlussfähig.
Die Mitglieder des Vorstandes und die Rechnungsprüfer werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
Den Vorsitz in der Vollversammlung führt der Vorsitzende oder stellvertretend ein anderes Vorstandsmitglied nach der satzungsgemäßen Reihenfolge.
Der Vorstand setzt sich zusammen aus
dem / der Vorsitzenden
dem / der 1. stellvertretenden Vorsitzenden
dem / der 2. stellvertretenden Vorsitzenden
dem / der Koordinator/in und technischen Leiter/in
dem / der Kassier/erin
dem / der Schriftführer/in
und vier Beisitzern
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden, der Koordinator und technische Leiter und der Kassier. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis wird festgelegt, dass der Verein vom Vorsitzenden und einem Stellvertreter, dem Geschäftsführer oder dem Kassier gemeinsam vertreten wird. Die Mitglieder des Vorstandes nach § 26 BGB sind an die Beschlüsse des Vorstandes und der Vollversammlung gebunden.
Dem Vorstand obliegen u.a.:
Förderung aller satzungsgemäßen Aufgaben
Durchführung der Beschlüsse der Vollversammlung
Einrichtung einer Geschäftsstelle
Genehmigung des Kosten- und Finanzierungsplanes
Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
Berufung eines Ehrenkomitees und von Persönlichkeiten in die Arbeitsaus-schüsse
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.
Die Rechnungsprüfer haben die Aufgabe, die Geschäfts- und Kassenführung des Vereines zu überprüfen. Sie berichten der Vollversammlung.
Die Rechnungsprüfer sind berechtigt, jederzeit im Verlauf eines Geschäftsjahres
Überprüfungen des Finanzwesens vorzunehmen.