Mitglieder

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein, als ordentliche Mitglieder und/oder fördernde Mitglieder.

Anträge auf Aufnahme sind schriftlich beim Vorstand einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Die ordentlichen Mitglieder haben das Recht, ihre Belange zweckentsprechend zu wahren. Aus der Mitgliedschaft können keinerlei Rechte auf kommerzielle Auswertung abgeleitet werden.

Die fördernden Mitglieder unterstützen den Verein, seine Ziele zu erreichen.

Eine natürliche Person kann jederzeit, eine juristische Person unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres durch Abgabe einer Erklärung aus dem Verein austreten.

Die Willensbekundung hat in schriftlicher Form an den Vorstand zu erfolgen.

 

Möchten Sie Mitglied werden und den Freundeskreis Salzstraße e. V. unterstützen?

 

Hier finden Sie die Beitrittserklärung, die Gründungssatzung sowie die Änderungssatzung!

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich an den Freundeskreis Salzstraße e. V.!